Kfz-Wiederzulassung in Horb a.N.
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Horb a.N. wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Horb a.N..
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Horb a.N.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Horb a.N.
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Horb a.N. einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Horb a.N. (FDS, HCH, HOR, WOL) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Freudenstadt.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Horb a.N. benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und FDS, HCH, HOR, WOL-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte FDS, HCH, HOR, WOL-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Horb a.N.
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Horb a.N.:
Zuständige Zulassungsstelle Horb a.N.
Landratsamt Freudenstadt – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Ihlinger Str. 7972160 Horb am Neckar
Baden-Württemberg
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, 14:00-15:30, Di 08:00-15:30, Mi 08:00-12:30, Do 08:00-12:00, 14:00-17:30, Fr 08:00-12:30
Kontakt
- Telefon:
- 07451-907-1750
- E-Mail:
- kfz-zulassung@kreis-fds.de
Wiederzulassung in Horb a.N. jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Horb a.N.. Zuletzt aktualisiert: 27.10.2026.