HOR Kennzeichen – Freudenstadt, Horb a.N.
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen HOR steht für Freudenstadt, Horb a.N. (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Freudenstadt. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für HOR
Landratsamt Freudenstadt
Herrenfelder Str. 1472250 Freudenstadt
Öffnungszeiten: Mi 07:00-15:30, Do 07:00-17:30, Fr 07:00-12:00
Kfz-Zulassung Freudenstadt online →Landratsamt Freudenstadt
Ihlinger Str. 7972160 Horb am Neckar
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, Di 08:00-15:30, Mi 08:00-12:30, Do 08:00-12:00, Fr 08:00-12:30
Kfz-Zulassung Horb a.N. online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum HOR-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen HOR?
- Das Unterscheidungszeichen HOR steht für Freudenstadt, Horb a.N. in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Freudenstadt.
- Wo bekomme ich HOR-Kennzeichen?
- HOR-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Freudenstadt.
- Kann ich ein Fahrzeug mit HOR-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Freudenstadt sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein HOR-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (HOR + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
