Kfz-Wiederzulassung in Stuttgart Neuwirtshaus
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Stuttgart Neuwirtshaus wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Stuttgart Neuwirtshaus.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Stuttgart Neuwirtshaus
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Stuttgart Neuwirtshaus
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Stuttgart Neuwirtshaus einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Stuttgart Neuwirtshaus (S) online starten, entfällt der Behördengang zu Stadt Stuttgart.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Stuttgart Neuwirtshaus benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und S-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte S-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Stuttgart Neuwirtshaus
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Stuttgart Neuwirtshaus:
Zuständige Zulassungsstelle Stuttgart Neuwirtshaus
Stadt Stuttgart – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Krailenshaldenstraße 3270469 Stuttgart
Baden-Württemberg
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:15-12:15, Mo 13:30-14:45, Do 13:30-16:45
Kontakt
- Telefon:
- 0711-216-98200
Wiederzulassung in Stuttgart Neuwirtshaus jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Stuttgart Neuwirtshaus. Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.