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Kfz-Wiederzulassung in Neufra

SIGSLGSTOÜB· Landratsamt Sigmaringen

Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Neufra wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Neufra.

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Neufra

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass

So läuft die Wiederzulassung online ab

  1. 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
  2. 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
  3. 3Antrag online bestätigen und bezahlen
  4. 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten

Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Neufra

Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Neufra einen Termin?
Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Neufra (SIG, SLG, STO, ÜB) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Sigmaringen.
Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Neufra benötigt?
Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
Wie kommen Fahrzeugpapiere und SIG, SLG, STO, ÜB-Schilder zu mir?
Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte SIG, SLG, STO, ÜB-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.

Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Neufra

Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Neufra:

Zuständige Zulassungsstelle Neufra

Landratsamt Sigmaringen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Kaiserstr. 58
88348 Bad Saulgau
Baden-Württemberg

Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-11:30, Do 07:30-11:30, 14:00-16:30, Fr 07:00-11:30

Kontakt

Telefon:
07581-4809-400

Wiederzulassung in Neufra jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung online starten →

Zurück zur Übersicht Neufra. Zuletzt aktualisiert: 27.10.2026.

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