Kfz-Wiederzulassung in Gruibingen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Gruibingen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Gruibingen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Gruibingen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Gruibingen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Gruibingen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Gruibingen (GP) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Göppingen.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Gruibingen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und GP-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte GP-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Gruibingen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Gruibingen:
Zuständige Zulassungsstelle Gruibingen
Landratsamt Göppingen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Schillerstr. 273312 Geislingen
Baden-Württemberg
Öffnungszeiten: Mo 08:00-15:30, Di 07:30-12:00 13:30-15:30, Mi 07:30-12:00, Do 07:30-12:00 13:30-17:30, Fr 07:30-12:00, Sa-So geschlossen
Kontakt
- Telefon:
- 07331-304-301
- E-Mail:
- zulassung@lkgp.de
Wiederzulassung in Gruibingen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Gruibingen. Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.