VS Kennzeichen – Donaueschingen, Villingen-Schwenningen
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen VS steht für Donaueschingen, Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Schwarzwald Baar-Kreis. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für VS
Landratsamt Schwarzwald Baar-Kreis
Humboldtstr. 1178166 Donaueschingen
Öffnungszeiten: Mo 08:00-13:00, Di 08:00-13:00, Mi 08:00-13:00, Do 08:00-12:00, Fr 08:00-13:00
Kfz-Zulassung Donaueschingen online →Landratsamt Schwarzwald Baar-Kreis
Am Hoptbühl 278048 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten: Mo-Do 07:00-13:00
Kfz-Zulassung Villingen-Schwenningen online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum VS-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen VS?
- Das Unterscheidungszeichen VS steht für Donaueschingen, Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Schwarzwald Baar-Kreis.
- Wo bekomme ich VS-Kennzeichen?
- VS-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Donaueschingen.
- Kann ich ein Fahrzeug mit VS-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Donaueschingen sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein VS-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (VS + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
