LÖ Kennzeichen – Lörrach, Rheinfelden, Schopfheim
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen LÖ steht für Lörrach, Rheinfelden, Schopfheim (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Lörrach. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für LÖ
Landratsamt Lörrach
Brombacher Str. 9379539 Lörrach
Öffnungszeiten: Mo 07:00-11:00, Di 06:30-11:00, Mi 07:00-11:00, Do 07:00-11:00, Fr 07:00-11:00
Kfz-Zulassung Lörrach online →Landratsamt Lörrach
Karl-Fürstenberg-Str. 1779618 Rheinfelden
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:30
Kfz-Zulassung Rheinfelden online →Landratsamt Lörrach
Hebelstr. 1879650 Schopfheim
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:30
Kfz-Zulassung Schopfheim online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum LÖ-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen LÖ?
- Das Unterscheidungszeichen LÖ steht für Lörrach, Rheinfelden, Schopfheim in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Lörrach.
- Wo bekomme ich LÖ-Kennzeichen?
- LÖ-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Lörrach.
- Kann ich ein Fahrzeug mit LÖ-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Lörrach sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein LÖ-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (LÖ + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
