KN Kennzeichen – Konstanz, Singen, Stockach
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen KN steht für Konstanz, Singen, Stockach (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Konstanz. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für KN
Landratsamt Konstanz
Max-Stromeyer-Str. 4778467 Konstanz
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, Di 08:00-14:00, Mi 08:00-12:30, Do 08:00-12:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Konstanz online →Landratsamt Konstanz
Laubwaldstr. 478224 Singen
Öffnungszeiten: Mo 07:30-15:00, Di 07:30-12:30, Mi 07:30-15:00, Do 07:30-15:00, Fr 07:30-12:30
Kfz-Zulassung Singen online →Landratsamt Konstanz
Adenauerstr. 478333 Stockach
Öffnungszeiten: Mo 07:30-12:00, Di 07:30-12:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-12:00, Fr 07:30-13:00
Kfz-Zulassung Stockach online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum KN-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen KN?
- Das Unterscheidungszeichen KN steht für Konstanz, Singen, Stockach in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Konstanz.
- Wo bekomme ich KN-Kennzeichen?
- KN-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Konstanz.
- Kann ich ein Fahrzeug mit KN-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Konstanz sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein KN-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (KN + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
